Theaterverein Rott am Inn e.V.

Beitragsordnung
zu § 4 Abs. 1 der Satzung

Artikel 1 -Bestimmung der Beiträge

Die Höhe der Beiträge bestimmt die Mitgliederversammlung (Mehrheit § 10 Abs. 5 der Vereinssatzung)

Artikel 2 – Arten

Es gibt:
(1) Beitrag für eine natürliche Person ist der einfache Beitrag.
(2) Beitrag für eine juristische Person ist der doppelte Beitrag.
(3) Beitrag für eine Familie ist der 1,5 fache Beitrag. Die Mitgliedschaft erlischt für
Kinder mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
(4) Ermäßigter Beitrag für Jugendliche und Auszubildende sind 62,5 %
des einfachen Beitrages.

Artikel 3 – Zahlungsweise

Bei Beginn der Mitgliedschaft ist eine Einzugsbevollmächtigung zugunsten des Vereins zu unterzeichnen.

Artikel 4 – Höhe

Die Höhe des einfachen Beitrages beläuft sich auf 12 Euro.
Die Höhe des doppelten Beitrages beläuft sich auf 24 Euro.
Die Höhe des Familienbeitrages beläuft sich auf 18 Euro.
Die Höhe des ermäßigten Beitrages beläuft sich auf 7,50 Euro.

Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

Der einfache Beitrag wurde in der Mitgliederversammlung am 15.03.2012 auf 12,00 € jährlich festgelegt.